Funktion

An unserer Schule mit rund 360 Schülern besteht der Elternrat aus 9 Mitgliedern. Zu Beginn jedes Schuljahres werden in allen Klassen während des ersten Elternabends die Klassenelternvertreter gewählt. Etwa sechs Wochen nach Schuljahresbeginn findet die Vollversammlung statt. Eingeladen sind alle Eltern der Schule. Neben einem Tätigkeitsbericht von Schulleitung und Elternratsvorsitz werden dort die Mitglieder des Elternrates von den Klassenelternvertretern für drei Jahre gewählt. Jeder hat die Möglichkeit sich für die Wahl in den Elternrat aufstellen zu lassen.
Der Elternrat ist in der Schulkonferenz vertreten und entsendet ein Mitglied zu den Sitzungen des Kreiselternrates. Die regelmäßigen Sitzungen des Elternrates, zu denen auch die Klassenelternvertreter eingeladen sind, finden ca. alle 4-6 Wochen statt.

Durch den Elternrat werden die Interessen aller Eltern im Rahmen des Schulgesetzes vertreten.

(2) Der Elternrat soll
1.die Eltern oder die Klasssenelternvertetungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz oder des Schulvorstandes informieren; er kann dazu Versammlungen der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,
2.mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zusammenwirken,
3.sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze für die Belange der Schule einsetzen.

(4) Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor
1.Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstandes von grundsätzlicher Bedeutung,
2.der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen.

(5) Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.

(Auszug aus dem Schulgesetz; HmbSG §72)